Die Restaurierung von historischen Bauwerken, die von den Bundesländern als schutzwürdig eingestuft und unter Denkmalschatz gestellt sind, bedürfen neben einer akribischen Planung, einer sehr sensiblen Ausführung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten. Neben der qualifizierten Bauausführung, dauerhaften Überwachung und Kontrolle von möglichen Gefahren- oder Problemstellen, die die Bausubstanz nachhaltig zerstören oder beschädigen können, ist ebenso ein stetiger Austausch zwischen Auftraggeber, dem ausführenden Unternehmen und den Landesbeauftragten für Denkmalschutz unerlässlich. Durch diesen können bereits vor Maßnahmenbeginn geplante Materialien, Instandsetzungskonzepte und mögliche Problemstellen nach der erfolgten Bauwerksuntersuchung und Bewertung optimal im Vorfeld der Baumaßnahme auf die jeweilige Situation abgestimmt werden. Die in der Sanierung von historischen Bauwerken am häufigsten verwendeten Verfahren sind die Wiederherstellung der Standsicherheit durch Nadeln und das Einbauen von Verpressanker, Riss- und/oder Hohlrauminjektionen oder die behutsame Korrektur geschädigter Steinsubstanz, sowie die Erneuerung defekter oder verwitterter Fugen im Hand- oder Trockenspritzverfahren.